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Críticas al Opus Dei: una respuesta

Angelo Card. Felici - Edward Nowak, Prefecto y Secretario de la Congregación de las Causas de los Santos, 13-22.5.92 (edición diaria y suplementos semanales)

Texto

ragt, die nicht nur die Wunderprozesse schon fertig haben, sondern auch noch deutlicher die Erscheinung heroischer Heiligkeit in allen Ländern und bei den verschiedensten Gruppen von Menschen hervorheben.«

Ein anderer sagt:

- »Ich glaube, daß der Diener Gottes ein großes Geschenk Gottes für seine Kirche in unserer Zeit ist ... Ich sehe in ihm einen großen Meister des geistlichen Lebens nicht nur für die Gläubigen als Bannerträger ihrer universalen Berufung zur Heiligkeit, sondern auch für den Klerus und die Ordensleute in dieser für das Leben der Kirche ziemlich kritischen Zeit«

Die ordentliche Versammlung der Kardinäle und Bischöfe am 20. März 1990 sprach sich einmütig für den heroischen Tugendgrad aus.

Was die verhältnismäßig kurze Zeit angeht, nach der die Diskussion des heroischen Tugendgrades erfolgte, so ist darauf hinzuweisen, daß die heute geltenden Normen keinerlei Zeitraum mehr zwischen dem Tod des Dieners Gottes und dieser Diskussion vorsehen, während die früher geltenden Normen sagten, es mUßten wenigstens 50 Jahre dazwischenliegen.

Doch auch bei der früher geltenden Ordnung sind Dispensen erteilt worden: So wurde die hl. Francesca Saveria Cabrini 21 Jahre nach ihrem Tod seliggesprochen, und die Seligsprechung der hl. Theresia vom Kinde Jesus fand 25 Jahre nach ihrem Heimgang statt

IV.

Die Bestätigung des Wunders

Das für die Seligsprechung vorgelegte Wunder hat sich 1976 ereignet, und der entsprechende Prozeß wurde von der diozesanen Kurie in Madrid 1982 eröffnet

Die Versammlung des Ärzteteams für das behauptete Wunder fand am 30. Juni 1990 statt Es wurde festgestellt, daß einer der Ärzte dieses Teams mit dem Opus Dei verbunden war. Aber das ist nichts Besonderes: Auch wenn es um die Prüfung des heroischen Tugendgrads eines Dieners Gottes geht, kann ein Mitglied des Ordens oder der Kongregation, der er angehörte, unter den Konsultoren sein. Beim Wunderprozeß sind bei der Sitzung der Ärzte der Sekretär und der Untersekretär der Kongregation anwesend, ferner der Generalanwalt des Glaubens und ein »ad hoc« beauftragter Offizial. Andererseits stehen sowohl die Ärzte als auch alle, die an der Sitzung teilnehmen, wie auch die theologischen Konsultoren unter Eid, und das garantiert die Objektivität Auch die spätere Zusammenkunft der theologischen Konsultoren am 14. Juli 1990 sprach sich einhellig für die Echtheit des Wunders aus, ebenso wieder danach die Versammlung der Kardinäle und Bischöfe.

Zum Abschluß dieser Mitteilungen möchten wir den Schluß der Stellungnahme des Glaubensanwalts als Ergebnis einer längeren und gründlichen Darlegung auf der besonderen Tagung der Theolo

gen zur Prüfung der heroischen Tugenden wieder aufgreifen: »Aufgrund der Zeugnisse des Prozesses glaube ich, daß der gediegenste und echteste Beweis für den hohen Grad des mystischen Lebens, zu dem der Diener Gottes gelangt ist, gerade in seinem täglichen Bemühen liegt, sich mit dem Willen Gottes zu identifizieren, und in jener Demut, die ... nach 50 Jahren intensiv gelebten Priestertums sicherstellte, daß er sich immer noch als Kind betrachtete, das die ersten Worte stammelt«

Endlich halten wir es für unsere Pflicht, darauf hinzuweisen, daß der Papst vor seiner Entscheidung für die Seligsprechung eine besondere Kommission hat prüfen lassen, ob man diese Seligsprechung ruhig vornehmen könne.

Nach reiflicher Überlegung hat diese Kommission dem Papst für die vorgesehene Feier ihre positive Stellungnahme vorgelegt

(Orig. ital. in O.R. 13.5.92)

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