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Artículos de la prensa internacional en los años que rodean a la beatificación de Josemaría Escrivá por Juan Pablo II Enlaces |
Angelo Card. Felici - Edward Nowak, Prefecto y Secretario de la Congregación de las Causas de los Santos, 13-22.5.92 (edición diaria y suplementos semanales)
Texto
Ideal des gewöhnlichen christlichen Lebens im direkten und fruchtbaren Kontakt mit dem Evangelíum dargestellt, wie es bisher noch nie in der Geschichte der Kirche der Fall war.« - »(Die Schriften) belegen die Höhepunkte des mystischen Lebens, die er von frühester Jugend an erreicht hatte.« - »Das Beispiel und die Botschaft des Gründers des Opus Dei erweisen sich evident als Gabe des Heiligen Geistes an die Kirche.« Zur vorgelegten Dokumentation haben sich einige theologische Konsultoren wie folgt geäußert: - »Das Beweismaterial für diesen Prozeß ist derart reich, daß man mehr nicht verlangen kann.« - »Das Studium der Prozeßakten zeigt die ausnahmslose Strenge, mit der die Beweisaufnahme durchgeführt wurde.« - »In unseren Händen befindet sich eine außerordentliche Menge von Daten, die uns zu einem sicheren Urteil über eine Persönlichkeit von ungewöhnlichem Format verhelfen.« - »Die strenge und genaue Dokumentierung auch der kleinsten Einzelheit läßt keine Grauzone übrig, und da auch die eine oder andere Gegenstimme aufgenommen wurde, wird die ganze Darstellung gediegen und glaubwürdig.« - »Die Beweisaufnahme scheint erschöpfend zu sein: die aus dem Gesamt der Aussagen zu entnehmenden Informationen decken das ganze Leben des Dieners Gottes ab. Eindrucksvoll sind vor allem die Qualität der gewonnenen Texte und der lange Umgang, den der größere Teil der Zeugen mit dem Diener Gottes hatte... Die Übereinstimmung und Deutlichkeit der Zeugnisse hinsichtlich des vom Diener Gottes erreichten heroischen Tugendgrades bilden einen durchschlagendeh Beweis.« III. Die Prüfung durch die Kongregation Die letzte Sitzung des Gerichts fand am B. November 1986 in Rom statt. Nach Ausstellung des Dekrets über die Gültigkeit der Prozesse am 3. April 1987 wurde der hochwürdige P. Ambrosius Eszer OP zum Relator ernannt Sofort machte sich eine Gruppe von Fachleuten in Theologie, Kirchenrecht und Kirchengeschichte unter Mitarbeit von Spezialisten für Informatik an die Erarbeitung der »Positío super virtutibus« oder der systematischen Darlegung der Ergebnisse des bisherigen Prozesses. In seiner amtlichen Darstellung sagte der Relator der Kongregation: »Wir sind zu der begründeten Überzeugung von der Vollständigkeit dieser Positio gelangt: eventuelle ergänzende Studien könnten nicht nennenswert das Urteil bereichern, das die hochwürdigsten Konsultoren dem hier vorgelegten Material entnehmen können, daß nämlich mit Sicherheit feststeht: Der Diener Gottes hat die Tugenden in heroischem Maße geübt« Die Positio wurde der Kongregation im Juni 1988 überreicht und von dieser den theologischen Konsultoren im März 1989 zum Studium übergeben. Eine solche Zeitspanne bildet keine Ausnahme, zumal wenn man sich vor Augen hält, daß für den Seligsprechungsprozeß bereits zwei Prozesse über angebliche Wunder vorlagen. Nach weiteren sechs Monaten, das heißt am 19. September 1989 fand die Sondersitzung der Konsultoren unter Vorsitz des Generalanwalts des Glaubens statt Die theologischen Konsultoren wurden entsprechend der Geschäftsordnung vom Sekretär der Kongregation in Absprache mit dem Glaubensanwalt bestellt, wobei angesichts der Wichtigkeit des Prozesses auch der Kardinalpräfekt angehört wurde. Aus Achtung vor ihren eigenen Aufgaben, im Interesse der Transparenz des Prozesses und aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber den Prozeßführem mußte die Kongregation um die Sicherstellung eines objektiven und unparteiischen Urteils bemüht sein, das nicht durch dem Prozeß fremde Erwägungen getrübt werden durfte. Zwei Konsultoren haben sich für eine Aufschiebung ausgesprochen. Ihre Argumente wurden vom Relator geprüft, der umfangreiche und erschöpfende Aufklärung gab. Nach ei ner Entscheidung der Kongregation für die Seligund Heiligsprechungsprozesse bei der Sitzung ihres Kongresses im Jahre 1986 wurde eine der aufschiebenden Stellungnahmen nicht veröffentlicht, weil ihr Verfasser_ an der Diskussion der Konsultoren nicht teilgenommen hat. Hier einige Urteile der übrigen theologischen Konsultoren: - »Ich halte es für providentiell, daß der Seligsprechungsprozeß für diesen Diener Gottes ungewöhnlich rasch zum Abschluß kommt, weniger als 15 Jahre nach seinem Tod, denn angesichts der schwerwiegenden Phänomene, die wir mit Schmerz beobachten, wird hier die Gestalt eines unerschrockenen und der Kirche absolut treuen Apostels hervorgehoben. Alle Schwierigkeiten, die ich zunächst glaubte sehen zu müssen und die eirüge Zweifel hätten wecken können, lösten sich vor mir auf wie Schnee in der Sonne.« - »Man steht bewundernd vor der vielseitigen und gigantischen Gestalt des Dieners Gottes und dankt spontan der Vorsehung, daß sie diesem zu Ende gehenden Jahrhundert einen Priester und Gründer geschenkt hat, der eine der grundlegenden Lehren des II. Vatikanunis, nämlich die universale Berufung aller zur Heiligkeit, voll inkarniert hat und für diese Berufung zum Apostel und unvergleichlichen Beispiel geworden ist« - »Die Angemessenheit der Seligsprechung ergibt sich aus dem Nutzen, der der Kirche daraus erwächst, eine Gestalt wie die des Dieners Gottes.vorzustellen, die in der Kirche eine Botschaft der Heiligung in den täglichen Verhältnissen des gewöhnlichen Volkes verkündet: In einer säkularisierten Gesellschaft wie der unseren scheint uns die Betonung des Wertes der Arbeit in Vereinigung mit Christus als Weg der Heiligkeit nicht nur sehr angebracht, sondern seelsorglich'notwendig.« Ein anderer Konsultor verweilt zunächst beim »Nutzen und Interesse der Gesamtkirche an seiner eventuellen Verherrlichung« und schließt dann: - »Es geht um den Seligsprechungsprozeß für einen unserer Zeitgenossen, der unter denen hervor- Conocer el Opus Dei |