|
Artículos de la prensa internacional en los años que rodean a la beatificación de Josemaría Escrivá por Juan Pablo II Enlaces |
Angelo Card. Felici - Edward Nowak, Prefecto y Secretario de la Congregación de las Causas de los Santos, 13-22.5.92 (edición diaria y suplementos semanales)
Texto
22. Mai 1992 / Nummer 21 L'OSSERVATORE ROMANO Dokumente Wochenausgabe in deutscher Sprache Città del Vaticano Zum Seligsprechungsprozeß für Msgr. Josemaría Escrivá Erläuterungen von Kardinal Angelo Felici, Präfekt der Kongregation für die Sehg und Heiligsprechungsprozesse, und Erzbischof Edward Nowak, Sekretär derselben Kongregation Im Hinblick auf die Seligsprechung von Josemaría Escrivá deBalaguersah sich die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse veranlaßt, eine klärende Stellungnahme zum Verfahrensablaufabzugeben, an dessen Ende die Erhebungzur Ehre der Altäre des im Jahre 1975 verstorbenen Gründers des Opus Dei durch Papst Johannes Paul II. stand. Wie die vom Kardinalpräfekten und vom Sekretär der Kongregation unterzeichnete Erklärungdurchblicken läßt, hat es im Umfeld des Selígsprechungsprozessesfür Escrívá de Balaguer neben manchen zustimmenden Äußerungen auch kritische Stimmen gegeben, die besonders auf die ungewöhnlich rasche Verfahrensabwicklung und vermutete Unregelmäßigkeiten während des Prozesses abzielten. So zeichnen Kardinal Felici und Erzbischof Nowak in ihrer Erklärung den Prozeß in all seinen Stadien nach, wie er in vollkommener Übereinstimmung mit den geltenden kirchenrechtlichen Normen durchgeführt worden sei. Über den konkreten Fall des Seligsprechungsverfahrens für den Opus-Dei-Gründer hinaus bietet der umfangreiche Text einen detaillierten Einblick in die Arbeit und Vorgehensweise der Selig- und Heth sprechungskongregation. Wir dokumentieren im folgenden die Erklärung im Wortlaut, die auf italíenisch im O.R. am 13. Mai erschienen ist: Bekanntlich ist für den 17. Mai die Feier der Seligsprechung des ehrwürdigen Dieners Gottes, Josemaría Escrivá de Balaguer vorgesehen. Die Ankündigung hat nicht nur bei den Angehörigen des Opus Dei, einer Gründung des Dieners Gottes Freude geweckt, sondern bei allen, die seine Spiritualität und sein Werk kennengelernt haben. Es hat jedoch auch nicht an Gegenstimmen gefehlt, und das war angesichts der Verbreitung der Mitglieder des Opus Dei und der Arbeit, die sie im Dienst der Kirche leisten, vorauszusehen. Es hat auch einige Unterstellungen zur Verfahrensweise gegeben, die von der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse in diesem besonderen Falle befolgt wurde. Solchen Unterstellungen fehlt jedes Fundament, wie eine genaue Kenntnisnahme vom Verlauf des Prozesses zeigt, der hier dargestellt werden soll. I. Die Einleitungsphase des Prozesses Nach dem Tod des Dieners Gottes am 26. Juni 1975 in Rom hat sich der Ruf der Heiligkeit, dessen er sich schon im Leben erfreute, immer weiter verbreitet. In den fünf folgenden Jahren konnte die Postulatur in zwei Bänden von 428 und 390 Seiten viele Zeugnisse zur Ausbreitung und Begründung dieses Rufes sammeln. Die Postulatur veröffentlichte einen weiteren Band mit den von den Interessierten unterzeichneten 1500 Berichten über Gebetserhörungen, die der Fürbitte von Msgr. Escrivá zugeschrieben werden. Bis heute haben die schrift liehen Berichte über Gebetserhörungen und erhaltene Gnadenerweise die Zahl 70 000 erreicht Außerdem wurden an den Papst gegen 6000 Briefe mit der Bitte um die Seligsprechung gesandt, die unter anderen von 69 Kardinälen, 1228 Bischöfen und 41 Generaloberen von religiösen Orden und Kongregationen, dazu von zahlreichen Staatsoberhäupternn und Regierungschefs unterzeichnet waren, von denen viele den Diener Gottes noch persönlich gekannt hatten oder wenigstens die Bedingungen erfüllten, die in der Instruktion der Ritenkongregation vom 15. Januar 1935 vorgesehen sind. Das Motu proprio Sanctitas clarior, das von 1969 bis 1983 galt, legte fest - wie im übrigen auch von den heute geltenden Normen vorgesehen ist-, daß ein Prozeß erst begonnen werden darf, wenn fünf Jahre seit dem Tod des Dieners Gottes verflossen sind. Dies soll eine Überprüfung der Fortdauer und Festigung des Rufs der Heiligkeit möglich machen. Der Prozeß für Msgr. Escrívá begann am 19. Febniar 1981, hielt also die vom Recht vorgesehenen Grenzen ein, und vorher gaben auch die Kongregation für die Glaubenslehre und die für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse ihre Unbedenklichkeitserklärung ab, die vom Papst bestätigt wurde. II. Die Phase der Beweisaufnahme Über Leben und Tugenden des Dieners Gottes wurden seit Mai 1981 sechseinhalb Jahre hindurch gleichzeitig zwei Prozesse geführt, einer in Rom, der andere in Madrid für die Zeugen spanischer Sprache. Nach der damals geltenden Praxis wurden die sehr ins Einzelne gehenden Formulare für die Befragungen von der Kongregation für die Seligund Heiligsprechungsprozesse bereitgestellt, die auch die kritischen Ausführungen der Gegner vor Augen hatte, denn die Postulatur hatte ihr diese zur Verfügung gestellt Es fanden insgesamt 980 Sít-. zeugen statt, bei denen 92 Zeugen, lauter Augenzeugen, verhört wurden. Ein Drittel von ihnen hatte zwischen vierzig und zwanzig Jahre Umgang mit Msgr. Escrivá de Balaguer. Die Anhörung eines der Zeugen zog sich über 60 Anhörungen hin, und die Prozeßakten füllen etwa 11 000 mit Schreibmaschine abgefaßte Seiten. Außerdem liegen Dokumente als Ergebnis von Forschungen in 390 Archiven vor, die in 11 Bänden zusammengestellt sind. Über 50 Prozent der Texte haben nichts mit dem Opus Dei zu tun, und die Gerichte haben auch einige ehemalige Mitglieder des Opus Dei befragt Außerdem hat die Postulatur dafür gesorgt, die Namen der Personen anzugeben, die offenkundig gegen den Seligsprechungsprozeß waren, und vorgeschlagen, einige von ihnen vor den Gerichten zu verhören; bei einer von diesen Personen kám das Gericht zum Entscheid, sie von der Zeugnisabgabe ausschließen zu müssen, weil sie für unglaubwürdig und ungeeignet betrachtet wurde, um vor einem kirchlichen Gericht zu erscheinen. Diese Entscheidung wurde mit der ausdrücklichen Billigung der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse getroffen. Ein wichtiger Beweis für die Beurteilung der Heiligkeit einer Person ergibt sich aus ihren Schriften. Die des Dieners Gottes Josemarfa Escrivá de Balaguer wurden von vier Theologen als Zensoren geprüft, zwei prüften die veröffentlichten und zwei die unveröffentlichten Schriften. Hier einige von ihren Urteilen: - »Escrivá besitzt die Kraft der Klassiker: das Format eines Kirchenvaters.« - »In der Geschichte der Spiritualität wird er seinen Platz behalten«, »unter den großen Gestalten der Überlieferung.« - »Man vermag zu erkennen, daß diese Schriften die wichtigsten Entscheidungen des II. Vatikanums vorweggenommen haben ... Sie haben das Conocer el Opus Dei |